Ich habe derzeit 2 Arbeitsverhältnisse: 1) AG 1 seit 01/2002 - unbefristeter Vertrag - genehmigte Elternzeit bis 02.08.2013 (keine weitere Verlaengerung moeglich) - Genehmigung zur Arbeit in Teilzeit bei AG 2 wurde am 15.03.2011 erteilt 2) AG 2 seit 04/2011 - unbefristeter Vertrag - Wochenarbeitszeit derzeit 20h - AG 2 weiss, dass die Genehmigung von AG 1 vorliegt Nun bin ich wieder schwanger mit voraussichtlichem Geburtstermin am 20.08.2013. ... Falls Sie sich fragen, warum ich das Arbeitsverhaeltnis mit AG 1 ueberhaupt aufrecht erhalten moechte: dieser Arbeitsplatz ist in einer anderen Stadt, in die ich evtl. in den naechsten Jahren umziehen werde (dann wuerde ich meinen Vertrag mit AG 2 regulaer kuendigen um die Taetigkeit bei AG 1 wieder aufzunehmen). ... Hinweis Schwangerschaft, Antrag Mutterschutz, Antrag Elternzeit, etc.)?