Kündigung Arbeitsvertrag nach 5 Monaten, ohne Probezeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
In meinem Arbeitsvertrag ist keine Probezeit aufgeführt (ich habe anfangs nachgefragt, ob diese vergessen wurde einzutragen. Aber eine Probezeit ist nicht gewollt) . Es steht nur im Vertrag, dass im ersten Jahr die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, ab dem 13.