Kündigung während Kurzarbeit durch Arbeitnehmer
vom 21.10.2020
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Das ist bei uns so geregelt: In einer Woche drei Tage: Montag, Mittwoch, Freitag In der nächsten Woche zwei Tage: Dienstag und Donnerstag. An den anderen Tagen arbeitet die Gegenschicht. ... Ich habe die Information bekommen dass der Staat kein Kurzarbeitergeld mehr bezahlt wenn eine Kündigung - egal von wem - vorliegt.