Gilt das Mutterschutzgesetz auch in der Probezeit, wenn ich Schwanger bin?
vom 2.6.2011
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beantwortet von
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, wobei laut Haustarifvertrag die ersten 6 Monate als Probezeit benannt sind. Gilt denn in diesem Fall auch das Mutterschutzgesetz mit entsprechendem Kündigungsschutz oder sollte ich mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber bis nach Beendigung der Probezeit zu warten ?