Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie haben eher ein faktisches Problem, kein rechtliches. Wenn Sie dem AG von der Schwangerschaft erzählen, wird dieser nach meiner Erwartung nicht unterschreiben und andere Gründe suchen, warum ihm das doch nicht mehr möglich war.
Wenn Sie es ihm nicht erzählen, wird und würde er unterschreiben. Eine Offenlegungspflicht besteht von Ihnen nicht, so daß sich hier die Lösung von alleine anbietet.
Unterschreiben lassen und erst einmal den Bestand des Arbeitsverhältnisses sichern.
MFG
Fricke
RA
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Antwort. Könnte mir der neue AG denn einen Strick daraus drehen, dass ich bereits vom alten AG ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen habe? Zb durch die Krankenkasse, da der alte AG dort bereits die Umlagen beantragt hat? Oder darf die KK diese Information gar nicht herausgeben?
Liebe Grüße
Na gut, diese Frage ändert doch die Richtung des Augen zu und durch.
Die Krankenkasse ist zur Weitergabe nicht berechtigt. Ein bestehendes Beschäftigungsverbot
kann unter Umständen dazu führen, daß Sie dies hätten angeben müssen. Davon ich ich oben
aber erst einmal nicht ausgegangen.
Sie sehen, mit jeder kleinen Veränderung des Sachverhaltes kann sich der Rechtsrat ändern. Also zusammengefasst: 1 Frage : unbedenklich, einfach machen. 2 Frage: da ist Streitpotential drin, das ich aber nicht abschließend ohne Kenntnis aller Zusammenhänge bewerten kann.
Beste Grüsse
Fricke
RA