Der Arbeitsvertrag spricht in diesem Rahmen nicht von einer Unverfallbarkeit der Leistungen. Im Rahmen einer Aufhebung des Vertrages nach 2,5 Jahren wurde in dem Aufhebungsvertrag bewust eine Klausel zu den Leistungen aufgenommen, ursprünglich mit der Intention die bereits erbrachten Versicherungsleistungen/ Zahlungen für die drei Jahre dem Arbeitnehmer also mir zuzusprechen., Diese nachweislich auf Grund der Verhandlungen eingeführte Klausel spricht jedoch leider nur davon, dass die Beträge für alle 3 Jahre in die Unterstützungskasse eingezahlt werden. ... Auf Rückfragen beim AG steht man nun auf dem Standpunkt: "Im Aufhebungsvertrag steht nur etwas von Einzahlung in die Unterstützungskasse aber nichts von Auszahlung oder Übertragung an Sie" Mir kommt das zu spitzfindig vor, zumal durch den Aufhebungsvertrag ja schon klar war, dass ich die 5 Jahre Betriebszugehörigkeit nicht erreichen werde und somit eine zugesicherte Einzahlung belanglos gewesen wäre.