Gewerblicher Konkurrenzschutz und nachvertragliches Wettbewerbsverbot
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Mein Vorhaben mich Selbstständig zu machen, wird meiner Annahme nach, durch das nachvertragliche Wettbewerbsverbot innerhalb eines Jahres laut Arbeitsvertrag nicht möglich sein. ... Der Arbeitnehmer verpflichtet sich in seiner Eigenschaft als regionaler Mitbewerber zu uneingeschränktem Konkurrenzschutz, dies für die Dauer des Bestehens dieses Arbeitsvertrages und für den Zeitraum von 3 Jahren nach dessen Beendigung. ... Verzichtet er hierauf, hat er dem Arbeitnehmer das innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis um den Beendigungstatbestand und -zeitpunkt schriftlich mitzuteilen, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Beendigung dieses Arbeitsvertrages.