Arbeitsagentur, um mir meine ALG-Ansprüche zu sichern und die 3-monatige Sperrfrist wegen Eigenkündigung mglst. während meiner Reise abzusitzen: Fakten: - geplant ist 4-monatige Weltreise (Abflug: 27.12.2013, Rückflug: 30.04.2014) - dazu Eigenkündigung erforderlich - Kündigungsfrist nach gesetzlichen Bestimmungen - die letzten 4,5 Jahre durchgehend in Arbeistverhältnissen Frage 1: Muss ich... ... oder B) mich 3 Monate vor der anstehenden Kündigung (also Ende Sept.) arbeitssuchend melden, mich am besten zum Zeitpunkt der Kündigung arbeitslos melden, mich kurz nach dem 01.01. telefonisch wieder abmelden, und bekomme dann nach meiner Rückkehr, also ebenfalls nach bereits abgelaufener Sperrfrist, ALG? Bei B) stellt sich jedoch die Frage, ob ich... a) zum 31.12. kündigen kann, was ich präferieren würde oder b) bereits zum 15.12. kündigen muss, damit ich vor meinem Abflug am 27.12. mindestens 1 Tag offiziell arbeitslob bin, damit die Sperrfrist während meiner Abwesenheit ablaufen kann (oder läuft die so und so bei einer Kündigung zum 31.12. am 01.01. an, egal ob ich zu der Zeit bereits außer Landes bin oder nicht?)