Sehr geehrter Rechtsanwalt, ich habe mit einer Arbeitnehmerin einen Aufhebungsvertrag geschlossen. § 4 besagt: Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen. ... Die Arbeitnehmerin wollte aber auch keinen anderen Vertrag gegenzeichnen. Es gab ein 60 minütiges hin- und her, und da war wir die Dame, die der Firma einen grossen Schaden zugefügt hatte, unbedingt loswerden wollten, habe ich schlussendlich den Aufhebungsvertrag unterschrieben.