Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Nach §§ 5a
, 46 GmbHG
obliegt dies den Gesellschaftern und die dahingehende interne Vertretungsregelung der Gesellschafter ist im Gesellschaftervertrag geregelt.
Die von Ihnen anvisierte gegenseitige Freistellung aus der Haftung wäre im Ergebnis unwirksam, es sei denn es gibt im Gesellschaftervertrag oder in der Geschäftsführerbestellung eine abweichende Regelung.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
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E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
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Diese Antwort ist vom 29.07.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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E-Mail:
Sehr geehrte Frau Sperling
Herzlichen Dank dafür.
Annahme: Die Gesellschafter befinden sich an unterschiedlichen Orten, teilweise im Ausland.
Nachfrage:
Angenommen, die Vertretungsregelung der Gesellschaft ist nicht im Gesellschaftervertrag geregelt. Wer wäre dann die vertretungsberechtigte Person, die im Vertrag als zweite Vertragspartei aufgenommen wird?
Auch wenn nur eine Person angegeben wird als Vertragspartei, nehme ich an, dass alle Gesellschafter auf ein und dem selben Aufhebungsvertragsexemplar unterschreiben müssen, richtig?
Unterschriften auf separaten Aufhebungsvertragsexemplaren (sodass am Ende bspw. 6 Aufhebungsverträge mit jeweils einer Unterschrift eines Gesellschafters vorliegen) sind nicht gültig?
MfG
Ihr Frage lautete: Ist es möglich, dass der Vertrag zwischen Geschäftsführer A (wird befreit) und Geschäftsführer B (vertritt Gesellschaft) und vice versa abgeschlossen wird, trotzdem beide kündigen? Diese wurde auch beantwortet. Dei Nachfrage stellt einen neue Frage dar und kann gem. der AGB nicht im Rahmen der erklärenden Nachfrage (und insbesonderer nicht im Rahmen des Mindesteinsatzes) beantwortet werden. Sie können die Frage neu einstellen.