Arbeitsvertrag - Nachweisgesetz
vom 14.1.2006
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Ich habe gleichzeitig mit meinem Arbeitsvertrag (gleichgestellt dem öffentlichen Dienst) vor 3 Jahren eine "Niederschrift nach dem Nachweisgesetz" unterschrieben, darin sind Arbeitsort und Tätigkeit (Funktion) festgehalten.