höhergruppierung während elternzeit (öffentl.dienst)
vom 1.7.2009
20 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
danach war ich von märz 2007- april 2009 im mutterschutz mit anschließender elternzeit. während der elternzeit wurde ich im nov/08 in stufe 3 höhergruppiert. als ich im mai diesen jahres wieder anfing zu arbeiten, erklärte man mir bei der zentr.Gehaltsstelle das mir die höhergruppierung nicht zusteht weil Mutterschutz/elternzeit nicht angerechnet werden, und ich wurde wieder in stufe 2 zurückgestuft. ist diese zurückstufung rechtens?wenn ja warum wird Mutterschutz/elternzeit nicht angerechnet, man bleibt ja in der zeit beschäftigte des öffentl.Dienstes. vielen dank im voraus