Folgende Klauseln stehen in meinem Arbeitsvertrag: 1) Gratifikationen (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld) 1.1) Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich ein Urlaubsgeld (Gratifikation) in Höhe von xxx DM, sowie ein Weihnachtsgeld (Gratifikation) in Höhe von xxx DM. 1.2) Falls der Arbeitnehmer während des Kalenderjahres in die Firma eintritt, erhält er die Gratifikationen, sofern er im Auszahlungszeitpunkt bereits im Beschäftigungsverhältnis beim Arbeitgeber stand, anteilig nach der Anzahl der Monate seiner Betriebszugehörigkeit. 1.3) Das Weihnachtsgeld wird mit dem Novembergehalt, das Urlaubsgeld mit dem Junigehalt ausgezahlt. 1.4) Der Anspruch auf Gratifikationen ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung gekündigt ist oder zum 31.12. ... Sofern die Gratifikation in ihrer Höhe einem Monatsgehalt entspricht oder ein Monatsgehalt überschreitet, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Gratifikation zurückzuzahlen, wenn er aufgrund eigener Kündigung oder aufgrund Kündigung des Arbeitgebers aus anderen als betriebsbedingten Gründen bis zum 30.12 des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres aus der Firma ausscheidet. 1.7) Punkt 1.4, 1.5 und 1.6 gelten entsprechend bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag 2) Kündigung 2.1) Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung nachfolgender Fristen durch Kündigung beendet werden: 1) innerhalb der Probezeit mit Monatsfrist zum Monatsende 2) nach Ende der Probezeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende Verlängert sich die Kündigungsfrist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für eine der Vertragsparteien, so gilt die Verlängerung auch für den anderen Vertragspartner. 2.2) Jede Kündigung bedarf der Schriftform 3) Vertragsdauer 3.1) Das Arbeitsverhältnis ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 4) Beschäftigungszeit 4.1) Als Beginn der Beschäftigungszeit gilt der 1.1.1998 5) Beginn des Arbeitsverhältnisses 5.1) Das unbefristete Arbeitsverhältnis beginnt am 1.1.1999. 6) Ergänzungen des Vertrages 6.1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. ... 2) Welche Kündigungsfrist muss eingehalten werden - 6 Wochen zum Quartalsende oder 4 Monate zum Monatsende (bei über 10 Jahre Betriebszugehörigkeit) ?