Ein Arbeitnehmer schließt einen Arbeitsvertrag ab, in dem steht: "Das Bruttogehalt beträgt zum 01.01.2005 3000,00 Euro monatlich, zum 01.05.2006 4000,00 Euro monatlich." Am 01.05.2006 wird Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gezwungen eine "Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag" zu unterschreiben, in der steht: "Für die Zeit vom 01.05.2006 bis zum 31.12.2006 verzichtet der Arbeitnehmer auf 15% des Bruttogehaltes." ... Nach meiner Meinung verletzt der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag, indem er 15% von 3000,00 Euro abzieht und nicht von vertraglich zu dem Zeitpunkt festgelegten 4000,00.