Teiltzeitarbeitsvertrag in einer Privatschule: Wer bestimmt den Arbeitsumfang?
vom 9.5.2017
78 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Klepsch / Wiesbaden
Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2008 arbeite ich an einer katholischen Privatschule in Bayern. Im Dienstvertrag heißt es zum Umfang der Unterrichtspflichtzeit: "Die Zuweisung von wöchentlichen Unterrichtsstunden wird im gegenseitigen Einvernehmen variabel gestaltet; sie richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf der Schule und wird jährlich im Einvernehmen mit der Lehrkraft festgesetzt." Seit 2013 habe ich etwa 18 Wochenstunden, die ich, da ich allein erziehende Mutter zweier Kinder bin, gerne beibehalten würde.