Kündigung in acht Wochen anstatt vo vier Wochen
vom 29.4.2023
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sönke Doll / Itzehoe
Kann ich jetzt schon zum 31.06.2023 kündigen, oder kann es passieren, dass meine Firma dann auf die vier Wochen besteht und mich zum 31.05.2023 bereits gehen lassen will? ... Im Arbeitsvertrag ist ein Freizeitausgleich vorgesehen ("Freistellung mit Verrechnung der Überstunden und Resturlaub unter Lohnfortzahlung").