Rückzahlungsvereinbarung - Wirksamkeit
vom 27.12.2007
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren, ich werde mein bisheriges Arbeitsverhältnis zum Ende Februar 2008 per von mir veranlassten Auflösungsvertrag beenden. ... Diese Vereinbarungen sind gesondert zu sehen, da nach dem jeweiligen Fortbildungsabschnitt eine Kündigung Ihrerseits möglich gewesen wäre, ohne Rückzahlungsverpflichtung nach Einhaltung der Verpflichtungsfrist. ... Außerdem ist in meinem Auflösungsvertrag vom 13.11.2007, den Arbeitgeber und ich unterschrieben haben, folgendes vereinbart: "Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Beschäftigungsverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund, erledigt sind."