Pflegezeitgesetz
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 01.07.2008 gilt das neue Pflegezeitgesetz welches ich durch meine krankheitsbedingte Mutter ( Krebs im Endstadium ) gerne in Anspruch nehmen möchte. ... 3) Kann ich vorerst die kurzzeitige Auszeit von 10 Tagen nehmen und gleichzeitig meinem Arbeitgeber mitteilen, daß ich im Anschluß daran die 6 monatige Pflegezeit in Anspruch nehmen möchte ?