Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Auf Grund der Arbeitsunfähigkeit ab 12. besteht kein Anspruch auf Entgelt gegen den Arbeitgeber. Denn ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit entsteht gem. § 3 Abs. 3 EntgFG
erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Gegebenenfalls erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Krankentagegeld für diese Zeit.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
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E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
www.anwaltskanzlei-sperling.de
www.scheidung-deutschlandweit.de
www.vorsorgeverfuegungen.info
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Diese Antwort ist vom 03.07.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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