Freistellung - Streichung aus Impressum rechtens?
vom 7.1.2013
55 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, nach längerer Krankheit wurde ein Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber unterschrieben. Dieser beinhaltet eine unwiderrufliche Freistellung unter Einbezug aller Urlaubsansprüche und Überstunden bis Ende 4/2013 - bei Zahlung des monatlich vereinbarten Gehalts. Nun habe ich festgestellt, dass ich seit heute aus dem Impressum des Internetportals des Arbeitgebers gestrichen wurde - obwohl sich an der Situation nichts geändert hat: Freistellung, laufende Gehaltszahlung - somit bin ich weiterhin Mitarbeiterin des Betriebs.