Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:
Zutreffend ist, dass der 24.12. ein Werktag ist, an dem Urlaub genommen werden muss. Es ist also richtig, dass Sie für diesen Tag noch einen ( halben ) Urlaubstag nehmen muessen. Das Gesetz betrachtet Heiligabend und auch Silvester als gewöhliche Arbeitstage.
Wenn Sie nur einen halben Tag nehmen muessen, entspricht dies wahrscheinlich der betrieblichen Übung. Jedenfalls aber kann Ihr Arbeitgeber Urlaub für den 24.12. anrechnen.
Zum Urlaub im übrigen ist zu sagen, dass sich dieser normalerweise an den zu arbeitenden Wochentagen ausrichtet. Das Bundesurlaubsgesetz kennt eine Mindesturlaub von 24 Tagen bei einer 6 Tage- Woche. Dies entspricht 4 Wochen Urlaub. Bei einer Fünf-Tage - Woche wäres es also 20 Tage, bei Vier 16 und bei Drei-Tage-Woche 12 Tage.
Ihr Arbeitgeber will - gemessen an 30 Tagen Urlaub - 5 Urlaubswochen gewähren. Dann hätten Sie bei einer 3-Tage-Woche also Anspruch auf 15 Urlaubstage. Dies wäre die korrekte Abrechnungsweise, wobei Sie dann auch nur für Ihre Arbeitstage ( Montag bis Mittwoch ) Urlaub nehmen muessten.
Da Sie aber tatsächlich 26 Tage Urlaub bekommen, fahren Sie damit nicht schlechter. Eine Änderung ist also nicht empfehlenswert bzw. erforderlich.
Ich hoffe, Ihre Frage damit im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriedenstellend beantwortet zu haben.
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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