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Urlaubsanspruch Teilzeit

16. September 2010 11:34 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Laut Arbeitsvertrag stehen mir 25 Tage pro Kalenderjahr basierend auf einer 40-Stunden-Woche zu. Da ich im November 2008 angefangen habe, wurde vereinbart, dass sich der Urlaub erst ab Januar 2010 jährlich um 1 Werktag bis maximal 30 Werktage pro Kalenderjahr erhöht.

Bei meinem vorherigen Arbeitgeber hatte ich 30 Tage Urlaub, die in 18 Tage umgerechnet wurden, und zwar für die Tage die ich gearbeit habe (Montag-Mittwoch). Diese Rechnung erschien mir auch logisch und es gab keine Zweifel bei Urlaubsanträgen.

Wie vorher auch, arbeite ich an den Wochentagen Montag, Dienstag und Mittwoch.

Jetzt ist es so, daß ich 2010 26 Tage Jahresurlaub habe und immer bis zu dem Tag an dem ich wieder komme Urlaub nehmen muß. Das heißt, bei 3 Tagen Urlaub nehme ich 5 Tage. Nehme ich dienstags Urlaub, muß ich einen Tag beantragen, an einem Mittwoch jedoch wieder 3 Tage. Das erscheint mir nur teilweise logisch. Vielleicht sollte ich alle Urlaubstage nur dienstags nehmen, nur dann kann man nicht mehr von einem Erholungsurlaub sprechen!

Jetzt ist es jedoch so, dass das Unternehmen vom 24.12. bis 31.12. 2010 geschlossen ist. Ich werde also am 03.01 2011 wieder arbeiten gehen und bin davon ausgegangen, dass mein Urlaubsantrag vom 27.12.-31.12.2010 mit 4,5 Tagen korrekt ist. Also von Montag bis Mittwoch plus die Tage bis zum nächsten Montag (Donnerstag 1 Tag und Freitag 1/2 Tag). Mein Arbeitgeber hat jedoch meinen Urlaubsantrag dahingehend abgeändert, dass ich schon am 24.12. einen 1/2 Tag Urlaub nehmen muß, da das Unternehmen geschlossen ist. Ich verstehe diese Regelung überhaupt nicht. Hat mein Arbeitgeber Recht?

16. September 2010 | 12:02

Antwort

von


(775)
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:

Zutreffend ist, dass der 24.12. ein Werktag ist, an dem Urlaub genommen werden muss. Es ist also richtig, dass Sie für diesen Tag noch einen ( halben ) Urlaubstag nehmen muessen. Das Gesetz betrachtet Heiligabend und auch Silvester als gewöhliche Arbeitstage.

Wenn Sie nur einen halben Tag nehmen muessen, entspricht dies wahrscheinlich der betrieblichen Übung. Jedenfalls aber kann Ihr Arbeitgeber Urlaub für den 24.12. anrechnen.

Zum Urlaub im übrigen ist zu sagen, dass sich dieser normalerweise an den zu arbeitenden Wochentagen ausrichtet. Das Bundesurlaubsgesetz kennt eine Mindesturlaub von 24 Tagen bei einer 6 Tage- Woche. Dies entspricht 4 Wochen Urlaub. Bei einer Fünf-Tage - Woche wäres es also 20 Tage, bei Vier 16 und bei Drei-Tage-Woche 12 Tage.

Ihr Arbeitgeber will - gemessen an 30 Tagen Urlaub - 5 Urlaubswochen gewähren. Dann hätten Sie bei einer 3-Tage-Woche also Anspruch auf 15 Urlaubstage. Dies wäre die korrekte Abrechnungsweise, wobei Sie dann auch nur für Ihre Arbeitstage ( Montag bis Mittwoch ) Urlaub nehmen muessten.

Da Sie aber tatsächlich 26 Tage Urlaub bekommen, fahren Sie damit nicht schlechter. Eine Änderung ist also nicht empfehlenswert bzw. erforderlich.

Ich hoffe, Ihre Frage damit im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriedenstellend beantwortet zu haben.








Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

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