Überstunden/ Urlaub
vom 9.10.2012
85 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Servus, ich habe eine Frage zum Thema Urlaub - habe ich einen rechtlich Anspruch der Notwendigkeit eines Urlaubsantrages im bestehenden Arbeitsverhältnis(in schriftform) daraus ergibt sich der zweite Teilmeiner Frage - darf der AG generell vorschreiben ob Urlaub oder Freizeitausgleich zunehemen ist der dritte Teil meiner Frage - es sind Stunden aufgelaufen die man als Mehrarbeit bezeichnen kann als Kraftfahrer gilt max. 210 Sdt. nach der geltenden Rechtssprechung über diese hinnaus angefallenen Stunden darf der AG darüber frei verfügen/ festlegen wie diese Sdt. ab zubauen sind (immerhin handelt es sich um geleistete Stunden die garnich anfallen hätten dürfen) bei der Anwort bitte ich um angabe der Qeullen