Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
1.
Ob nun ein Aufhebungsvertrag vorliegt oder eine Freistellung von der Arbeitsverpflichtung gegen gleichzeitige Entbindung des Arbeitgebers von einer Lohnzahlung bis zum regulären Ende des Arbeitsverhältnisses (mit dem Ablauf zum 31.12.2010 vor dem Hintergrund der geltenden Kündigungsfrist) ist anhand der mündlichen Vorgespräche zu klären.
Da aber beides vereinbart werden muss (der Aufhebungsvertrag zwingend schriftlich, zu Beweiszwecken am Besten auch die zuletzt genannte Alternative), ist im Ergebnis egal, was hier vorliegt, wenn es sich inhaltlich deckt.
Ich gehe allerdings wegen der vorherigen Kündigung von Ihnen eher von einer Freistellung von der Arbeitsverpflichtung gegen gleichzeitige Entbindung des Arbeitgebers von einer Lohnzahlung bis zum regulären Ende des Arbeitsverhältnisses aus.
Wichtig wäre noch, sonstige etwaige Ansprüche wie Überstunden und Urlaub bzw. deren Abgeltung (schriftlich!) zu klären.
2.
Bestätigt wurde arbeitgeberseits ein Austrittstermin zum 30.9.2010 - das gilt.
3.
Da ich nach meiner ersten vorläufigen Auffassung nicht von einem Aufhebungsvertrag ausgehe, sollte auch in Ihrem Arbeitszeugnis geschrieben stehen, dass Sie das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen. Sie können sich dabei durchaus auf die E-Mail der Personalabteilung berufen.
4.
Richtig, wie ich sagte, es sind gegebenenfalls noch derartige Ansprüche schriftlich festzuhalten. Der Arbeitsvertrag/die Betriebsvereinbarungen und auch die sonstigen gesetzlich zwingend zu beachtenden Vorschriften sind grundsätzlich weiter maßgebend.
Schließlich hat Ihr jetziger Arbeitgerber deren Regelungen (und solche in Betriebsvereinbarungen etc.) bisher nicht in Abrede gestellt, sondern nur ein vorzeitiges Austrittsdatum bestätigt. Dieses sollte aber unbedingt noch geklärt werden, damit keine Missverständnisse aufkommen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.