Rückkehr Arbeitsplatz
vom 18.3.2005
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Ich habe meinen Arbeitgeber innerhalb der Mutterschutzfrist fristgerecht schriftlich mitgeteilt, dass ich ab den 01.04.05, in gleicher Position, jedoch mit verringerter Stundenzahl im Rahmen der Elternzeit (30 Stunden) wiederkehren werde. ... Muss mein Arbeitgeber mich an der bisherigen Stelle als Teilzeitkraft wieder einstellen oder bin ich verpflichtet, die alternative Stelle anzunehmen. ... Kann ich mich weigern, einen neuen Vertrag zu unterzeichnen?