Schwanger / Probezeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Wenn ich das richtige verstanden habe, dann muss man unterscheiden zwischen einem a) unbestimmtes Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit b) befristeten Probearbeitsverhältnis Im Falle a) wäre ich auf der sicheren Seite, richtig? ... Jetzt bin ich mir nicht sicher, was auf meinen Vertrag zutrifft, denn dort steht: ANSTELLUNGSVERTRAG 1. ... Welches Verhältnis trifft auf meinen Vertrag zu?