Juli 2017 bei meinem derzeitigen Arbeitgeber angestellt, von Juli 2017-Juli 2018 in einem befristeten Verhältnis und seit Juli 2018 nochmals in einem befristeten Verhältnis bis Juli 2019. ... Hierzu stehen in meinem Vertrag folgende 2 Passagen: "Der Arbeitnehmer dessen Arbeitsverhältnis bis zum Jahresende besteht, erhält eine Gratifikation in Höhe von 100 % der zuletzt bezogenen Monatsvergütung, die mit der Gehaltsabrechnung für November abzurechnen und auszuzahlen ist. Mit der Gratifikation sollen ausschließlich die erbrachte und die zukünftige Betriebstreue honoriert werden. " "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Gratifikation zurückzuzahlen, wenn er aufgrund eigener Kündigung oder aufgrund außerordentlicher oder verhaltensbedingter Kündigung aus dem Unternehmen aus einem von Ihm vertretenden Grund bis zum 31.03. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet.