Mein Problem: Das Verpflegungsgeld und das Fahrgeld (erheblicher Anteil meines Gehaltes) gehen m.E.n. nicht aus dem Arbeitsvertrag und Tarifvertrag hervor, so dass ich in dieser Fassung keinen rechtlichen Anspruch darauf habe, sondern es letztendlich Goodwill des AG ist, ob er diese zahlt. ... Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer zeitweise Arbeiten zu übertragen, die einer höheren oder niedrigeren Entgeltgruppe ensprechen. 2)Der Mitarbeiter erhält: ein tarifliches Entgelt, dessen Höhe sich nach den Bestimmungen der in § 1 in Bezug genommenen Tarifverträge bemisst (tarifliches Entgelt) (also 13,36 EUR s.o. ... Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die außertarifliche Zulage als freiwillige, stets widerrrufliche Leistung des Arbeitsgebers erbracht wird, aus deren wiederholter Zahlung keine Ansprüche für zukünftige Zeiträume 3) Die Höhe etwaiger Zulagen, die in Abhängigkeit von der Dauer oder Lage der Arbeitszeit geleistet werden, richtet sich nach den Bestimmungen der in § 1 in Bezug genommenen Tarifverträge.