Ausstieg aus einem Arbeitsvertrag
vom 29.11.2013
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
<<<<< Grundlage 1: Anstellungsvertrag zum 01.10.2010 (seit 01.10.2011 unbefristet) >>>> INHALTSAUSZUG … Nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages für beide Seiten unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende möglich. ... Soweit gemäß § 622 Abs. 2 BGB eine Verlängerung der Kündigungsfrist zu Lasten des Arbeitgebers eintritt, gilt sie auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer. … <<<<< Grundlage 2: Vertrag über Treueprämie vom 18.10.2012 >>>>> INHALTSAUSZUG … Zwischen Unternehmen und Mitarbeiter wird in Ergänzung der bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen Folgendes vereinbart: … Die Parteien vereinbaren zusätzlich, bei Ausspruch einer ordentlichen Kündigung durch beide Parteien vor dem 31.12.2013 eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartal einzuhalten ist [sic!]. ... Bedeutet dies, dass bei einer Kündigung direkt am 31.12.2013 die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, also eine Kündigung zum 31.01.2013 möglich wäre (1 Monat zum Monatsende)?