Überstunden mit Gehalt abgegolten -- zu spät, um Ansprüche geltend zu machen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
In meinem ehemaligen Arbeitsvertrag, der nach zwei Jahren Befristung am 31.07.2010 endete, heißt es wörtlich: " (1) Es gilt die Vertrauensarbeitszeit. (2) ... verpflichtet sich, seine/ihre Arbeitskraft der Gesellschaft auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen und in angemessenem Umfang Mehrarbeit zu leisten. ... Der "angemessene Umfang" wird im übrigen Arbeitsvertrag nicht weiter definiert. ... Anbei meine Fragen: Ist die Klausel in meinem ehemaligen Arbeitsvertrag gemäß BAG-Urteil 5 AZR 517/09 als unwirksam zu werten?