Kündigung nach 17 Jahren,
vom 2.3.2015
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Hallo, ich bin 50 Jahre alt und habe letzte Woche meine Kündigung bekommen - zum 31.08.2015. ... Nun kam am Samstag erneut ein Schreiben, in dem ich von der neuen Geschäftsführerin gebeten wurde, einen Arbeitszeitnachweis der letzten 14 Tage zu erbringen - muss ich das machen? ... Des weiteren soll ich zukünftig einen Arbeitszeitnachweis erbringen, sonst droht die fristlose Kündigung.