Wettbewerbsverbot - st das Wettbewerbsverbot noch gültig, obwohl der ehemalige Arbeitgeber keine Zah
vom 13.2.2006
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
In meinem Arbeitsvertrag wurde ein Wettbewerbsverbot vereinbart, das besagt, dass ich 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb Europa nicht für ein Konkurrenzunternehmen tätig sein darf. ... Jetzt zur Frage: Ist das Wettbewerbsverbot noch gültig, obwohl der ehemalige Arbeitgeber keine Zahlungen geleistet hat?