Elternzeit, Arbeitsvertrag und Sondergündigungsrecht nach §19 BEEG
Meine Situation ist folgendermaßen: Mein Arbeitsvertrag sieht eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende vor. Da die Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag auch für den AG gilt ist daran nicht zu rütteln. ... In der Elternzeit kündige ich nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BEEG/19.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 19 BEEG: Kündigung zum Ende der Elternzeit">§19 BEEG</a> mit drei monatiger Kündigungsfrist zum 30.6.2015.