Entfällt das Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsvertrages?
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Ich habe in meinem Arbeitsvertrag als Personalberaterin folgende Wettbewerbsverbotsklausel: "Der Arbeitnehmerin ist untersagt, während der Dauer dieses Vertrages in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit dem Arbeitgeber oder mit einem in diesem verbundenen Unternehmen in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. ... Das Wettbewerbsverbot gilt unmittelbar auch zugunsten von mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen." Der Arbeitgeber ist ein Engineering-Dienstleister (Zeitarbeit) im Bereich Technik.