Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung ohne die Einsicht in die Arbeitsverträge nicht möglich ist.
Der vom Arbeitgeber zu gewährende Urlaub ist ein Erholungsurlaub. Er dient der Erholung, um seine Arbeitskraft wieder voll für den Arbeitgeber erbringen zu können und nicht anderweitig einzusetzen. Also nein, Sie dürfen nicht ein weiteres Arbeitsverhältnis für die Urlaubszeit eingehen. Die zweite Frage erübrigt sich durch die Antwort der ersten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
21. April 2015
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20:09
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Pilarski
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