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zwei Arbeitsverträge

21. April 2015 19:49 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Es geht um den Abschluss eines zweiten Arbeitsvertrags mit der Erbringung von Arbeitsleistungen in der Urlaubszeit des ersten Arbeitsverhältnisses.

Guten Abend.
Darf ich neben meinem Vollzeit Arbeitsvertrag einen Arbeitsvertrag für kurzfristig beschäftigte Aushilfskräfte für 3 Wochen während meiner Urlaubsphase, unterschreiben? Und muss ich meinen jetzigen AG informieren?
Mit besten Grüßen
Michael Greve

Eingrenzung vom Fragesteller
21. April 2015 | 19:57
21. April 2015 | 20:09

Antwort

von


(175)
Ginsterweg 1D
31582 Nienburg
Tel: 05021-6071434
Tel: 0160-91019085
Web: https://www.kanzlei-pilarski.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung ohne die Einsicht in die Arbeitsverträge nicht möglich ist.

Der vom Arbeitgeber zu gewährende Urlaub ist ein Erholungsurlaub. Er dient der Erholung, um seine Arbeitskraft wieder voll für den Arbeitgeber erbringen zu können und nicht anderweitig einzusetzen. Also nein, Sie dürfen nicht ein weiteres Arbeitsverhältnis für die Urlaubszeit eingehen. Die zweite Frage erübrigt sich durch die Antwort der ersten.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Michael Pilarski

ANTWORT VON

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