Kündigung während Probezeit wissenschaftlicher angestellter
vom 2.8.2010
60 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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. ----------------------------------------------------------------------------------------- TVL § 30 (4) Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit. ---------------------------------------------------------------------------------------- Im Arbeitsvertrag steht dazu: 1. ... Ihr Arbeitsvertrag wurde befristet bis zum 31.08.2011 auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 TV-L i.V.m. § 2 Abs. 1 WissZeitVG geschlossen. ... Arbeitsvertrag.