Kundenschutzklausel im Arbeitsvertrag - Ist diese Klausel gültig?
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite derzeit für ein Zeitarbeitunternehmen (abgekürzt xxx) bei einem Kunden, der mich gerne fest übernehmen würde. In meinem Arbeitsvertrag gibt es folgende Kundenschutzklausel: "Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit xxx direkt oder über Dritte Leistungen für Kunden von xxx zu erbringen, bei denen der Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses mit xxx für xxx im Einsatz war.