Vertrieb eigener Apps über Arbeitgeber
vom 9.4.2015
80 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Wir möchten nun gemeinsam dazu eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag erstellen, dazu folgende Fragen: 1. ... Ist es möglich, §69b UrhG per Klausel im Arbeitsvertrag speziell für diese eigenen Projekte außer Kraft zu setzen, so dass die Nutzungsrechte dafür nicht automatisch an meinen Arbeitgeber übergehen und ich z.B. nach Verlassen des Unternehmens frei darüber verfügen kann?