Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Zusatz zum Arbeitsvertrag Mo-Fr

| 9. Dezember 2020 20:35 |
Preis: 48,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich möchte meinem Arbeitgeber einen Zusatz zu meinem bestehenden Vertrag vorlegen, in dem rechtlich einwandfrei formuliert ist, dass ich - unabhängig von der Tätigkeit oder Position - nur noch von Montag bis Freitag arbeite und eine Arbeit am Samstag und Sonntag nur auf freiwilliger Basis stattfindet. (Aktuell findet bei meinem Vertrag ausschließlich der Manteltarifvertrag Sicherheit Hessen Anwendung)

Für die entsprechende Formulierung, die mögliche Hintertürchen des Arbeitgebers oder Betriebsrates (Betriebsvereinbarungen) ausschließt, bedanke ich mich im Voraus.

9. Dezember 2020 | 21:05

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Guten Abend,

Sie können mit dem Arbeitgeber zur Erreichung des gewünschten Zieles Folgendes vereinbaren:

Die Vertragsparteien sind sich in Abänderung der bisherigen Regelung im Arbeitsvertrag und in Abweichung von den Regelungen des Manteltarifvertrages Sicherheit Hessen darüber einig, dass für den AN ab sofort eine Arbeitspflicht nur noch an den Tagen Montags bis Freitags besteht.
An Samstagen und Sonntagen besteht demnach keine Verpflichtung des AN zu einer Tätigkeit.
Die übrigen Bestimmungen im Arbeitsvertrag bleiben unverändert.


Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 9. Dezember 2020 | 22:01

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Klar und unmissverständlich formuliert. Prima!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Reinhard Otto »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 9. Dezember 2020
4,8/5,0

Klar und unmissverständlich formuliert. Prima!


ANTWORT VON

(2495)

Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Baurecht