Sa, Sonn Arbeit und kein Urlaubsgeld
vom 22.11.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael C. Neubert / Chemnitz
Tarifvertrag § 15, müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach Zugang der beanstandeten Abrechnung oder Entstehung des Anspruches schriftlich oder zu Protokoll des Lohn- oder Personalbüros geltend gemacht werden.