Regelung Lohnfortzahlung
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
In meinem Vertrag steht folgender Passus: Im Fall der Erkrankung zahlt die Firma dem Mitarbeiter nach Beendigung der gesetzlichen Lohnfortzahlung bis zu einer Dauer von 6 Monaten einen Bruttozuschuss zum Krankengeld in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Krankengeld aus der Krankenversicherung und 100% des Nettobetrages der Gehaltsfortzahlung. Der Zuschuss unterliegt den gesetzlichen Abzügen. Der Zuschuss setzt die Zahlung eines Krankengeldes voraus; der Mitarbeiter hat die Höhe des bezogenen Krankengeldes nachzuweisen.