nicht Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Ich besitze ein 3 Plätze Friseurgeschäft. Ich habe zum 03.02.2009 eine Ganztagskraft im Kosmetikbereich in meinem Geschäft eingestellt. Die Arbeitnehmerin kam bereits am ersten Einweisungstag 1 Stunde zu spät.