Vertragliche wöchentliche Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarung quasi ausgehebelt?
vom 2.10.2018
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns / Hamburg
Guten Tag, Es geht mehr um eine erste grobe Einschätzung, ob so eine Betriebsvereinbarung überhaupt rechtens ist und ob es sich lohnt, dagegen anzugehen. Der entscheidende Passus aus der Betriebsvereinbarung lautet, dass die betriebliche wöchentliche Arbeitszeit für die gewerblichen Arbeitnehmer um plus/minus 5 h variiert werden kann. In der Praxis sieht es dann so aus, dass am Jahresanfang ein Aushang gemacht wird, dass nun bis auf Weiteres 5 h mehr pro Woche gearbeitet werden und dass dieser Aushang dann das ganze Jahr da hängt.