Es geht um einen Vertrag für einen leitenden Mitarbeiter im SInne des KSchG, Funktion mit Prokura, tituliert als Mitglied der GL, keine weitere Organschaft wie GF oder Vorstand eingetragen Frage 1: Reicht folgende Klausel zur Wahrung der Betriebszugehörigkeit in einem neuen Vertrag aus : Zur Neuregelung der Bedingungen des mit Ihnen ab dem 1.3.1996 geschlossenen Angestelltenverhältnisses wird folgendes vereinbart: Diensvertrag zwischen... usw. usw. oder muss man da detaillierter werden ? Frage 2 Entsteht aus folgender Formulierung ein unbegrenzter Anspruch auf Mehrarbeit je nach Gustus der Firma (im ersten Paragraph heisst es dass eine 40 Stunden Woche besteht): Es wird unterstellt, das der Angestellte seine ganze Arbeitskraft dem Unternehmen zur Verfügung stellt. Daraus folgt, dass er sich auch ausserhalb der üblichen Arbeitszeit einsetzen wird wenn und soweit es das Interesse der Firma erfordert.