Nach den Vorstellungsgesprächen, die alle sehr gut verlaufen sind, gehen nun nach und nach die Zusagen mündlich, telefonisch und per E-Mail ein, verbunden mit der Ankündigung, mir den Arbeitsvertrag zuzusenden. ... Da die potientiellen Arbeitgeber das aufgrund der Arbeitsmarktlage wissen, wollen manche vor der Zusendung des Arbeitsvertrages, dass ich per E-Mail zusage, die Stelle zum veinbarten Zeitpunkt auch tatsächlich anzutreten. ... Meine Fragen: 1) Wenn ich (vor Zusendung des Arbeitsvertrages) per E-Mail zusage, dass ich die Stelle zum vereinbarten Zeitpunkt antrete, bin ich dadurch rechtsverbindlich gebunden?