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Arbeitsvertrag 'Studentische Hilfskraft' über <10h pro Woche AG fordert 39h Arbeit

6. August 2020 19:46 |
Preis: 25,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Mir wurde eine Praktikumsstelle (Kein Pflichtpraktikum, erst waren drei Monate als Dauer angedacht im Arbeitsvertrag geht es um ca. 8 Wochen) angeboten, anders als erwartet stehen im Arbeitsvertrag nur <10 Wochenstunden und ich bin 5 Entgeltstufen niedriger eingestuft, als es bei diesem Arbeitgeber bei meiner Qualifikation üblich ist.

Jetzt kommt der Hammer: Auf meine Verwirrung bezüglich der Arbeitsstunden antwortet mein Supervisor mit einer E-Mail, in der er wortwörtlich beschreibt, dass es die eigentliche Arbeitszeit 39 Stunden sind und keine 7 und dass das dort üblich wäre (systematisch bei jedem Studenten passiert).

Habe ich die Möglichkeit nach meinem Praktikum Entlohnung für die mehr geleisteten Stunden nachzufordern und wie gehe ich mit der falschen Entgelteinstufung um? Wie hoch wäre das Prozessrisiko?

6. August 2020 | 22:57

Antwort

von


(332)
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Sehr geehrte Ratsuchende,

soweit der Mindestlohn unterschritten wird, könnten Sie die Differenz später nachfordern. Ein Risiko vor Gericht besteht nicht, da bei Arbeitsgerichten jeder seiner Kosten selber trägt, ob er gewinnt oder nicht. Dann würden Sie noch Prozesskostenhilfe bekommen, so daß Sie keine Kosten zu tragen hätten.

Die Einstufung selber können Sie erst einmal gegenzeichnen, wenn Sie auf die Praktikumsstelle angewiesen sind. Ich denke, daß bei Monierungen auch beim Gehalt der Platz anderweitig vergeben werden würde.

Die Vorgehensweise halte ich für unzulässig, liesse sich im nachhinein aber rechtlich aufarbeiten und durchstreiten. Vorher dürfte eine Konfrontation mit dem AG wohl kaum zum Erfolg führen.

MFG
Fricke
RA


Rückfrage vom Fragesteller 6. August 2020 | 23:18

Der Mindestlohn wird bei den 39h / Woche definitiv unterschritten (ich komme bei ca. 1,30€ / h raus).

Soweit ich gelesen habe sind Praktikanten erst ab 3 Monaten Praktikumsdauer Mindestlohnberechtigt, das hat hier keine Relevanz?

Wie sieht steht es darum den jetztigen Stundenlohn (nach Arbeitsvertrag) für die Mehrarbeitszeit zu erhalten oder nachträglich die korrekte Entgeltstufe vergütet zu bekommen.

(Ich frage, weil die Unterschiede gigantisch sind: ohne Nachforderung ~1,30€/h mit Mindestlohn 9,35€/h, mit der angebotenen EG ca. 16€/h mit korrekter EG über 20€/h).


Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und die guten Nachrichten. Ich fühle mich bei Ihnen in guten Händen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. August 2020 | 01:28

Sehr geehrte Ratsuchende,

der Mindestlohn wäre hier auf Umwegen heranzuziehen. Soweit die Vergütung als sittenwidrig nach § 138 BGB einzustufen wäre, und das ist sie bei einem Stundenlohn von knapp mehr als einem Euro, würde später die Differenz im Verhältnis zum Mindestlohn noch einklagbar sein.

Ihr Arbeitgeber stellt wohl nur kurzsichtig auf die Ausnahme von Praktikantenvergütungen ab, unterschreitet hierbei aber ein Niveau, was von Arbeitsgerichten so sicherlich nicht mehr hingenommen werden würde.

MFG
Fricke

ANTWORT VON

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