Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten, in Welchem mir mein ehemaliger Arbeitgeber eine Vertragsstrafe (i.H.v. einem Bruttoarbeitslohn) androht, weil ich seiner Ansicht nach erst zum 31.12.21 aus dem Vertrag entlassen werden kann. ... Und noch merkwürdiger finde ich, dass im Vertrag von 2017 als Beginn des Arbeitsverhältnisses dasselbe Datum eingetragen ist, wie im Vertrag von 2015. ... Frage 2: Ist der Arbeitgeber im Recht, wenn er mir jetzt eine Vertragsstrafe androht, obwohl ich nach dem ersten Vertrag die Kündigungsfrist korrekt eingehalten habe?