. § 8 Der Arbeitnehmer verpflichtet sich sämtliche Unterlagen, Urkunden, Aufzeichnungen, Notizen, Entwürfe oder hiervon gefertigte Durchschriften oder Kopien, gleichgütig auf welchem Datenträger, mit Inkrafttreten dieses Vertrages zurückzugeben. ... Auf die Möglichkeit eines Eintritts einer Sperrzeit und deren Folgen sowie ein mögliches Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wurde der Arbeitnehmer hingewiesen. Außerdem wurde darauf aufmerksam gemacht, dass zur Meidung von Nachteilen bei Arbeitslosengeld Anspruch auf ein Obliegen des Arbeitnehmers besteht, sich innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsunterschrift und damit nach Kenntnis von Beendigungszeitpunkt bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden, § 38 SGB III. § 10 Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vergleichs keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.