Hallo, ich arbeite seit dem 1.10.15 als Krankenschwester in einer saarländischen Klinik.Mein Vertrag ist befristet bis: -zum Erreichen folgenden Zweckes: mit 28,5 Stunden wöchentlich bis zur Genesung von Fr. XY oder deren Ausscheiden und spätestens bis zum 09.11.16 Für das Arbeitsverhältnis gelten der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)sowie die Tarifverträge die den TV-L ergänzen, ändern oder ersetzen, in der Fassung, die für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und das Saarland jeweils gilt, solange der Arbeitgeber hieran gebunden ist.