Kündigung z. 15 oder Ende d. Monats bei verlängerten Frist
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Soweit dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur mit einer verlängerten Frist gekündigt werden kann, gilt diese verlängerte Frist, bis zu einem Maximum, von drei Monaten, auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. —————— Gesetzlich ist ja zum 15. oder Ende des Monats die Kündigung möglich mit einer Frist von 4 Wochen. Arbeitsverhältnis besteht seit 12 Jahren. ... Kann der AN zum 15. des Monats kündigen mit einer Frist von 3 Monaten oder ist dann nur eine Kündigung zum Ende des Monats mit 3 Monaten zulässig?