Diese Ausschlussfrist gilt auch nicht für die in § 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz geregelten Ansprüche des Arbeitnehmers (Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze, bezahlter Mindestjahresurlaub, Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeiten, Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen, die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und die Hygiene am Arbeitsplatz, die Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Schwangeren und die Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie andere Diskriminierungsbestimmungen). ... Welche Vor- und/oder Nachteile würden für mich entstehen, wenn ich unterschreibe/ nicht unterschreibe?